MedizinischeVisum, für Ärzte und Apotheker, die nach Arbeit oder medizinischer Spezialisierung suchen
§ 16b Aufenthaltsgesetz/ Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch
(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schüleraustausch kann auch erteilt werden, wenn kein unmittelbarer Austausch erfolgt. Sofern der Ausländer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen die zur Personensorge berechtigten Personen dem geplanten Aufenthalt zustimmen.
(2) Dient der Schulbesuch nach Absatz 1 Satz 1 einer qualifizierten Berufsausbildung, so berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer von dieser Ausbildung unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche.
(3) Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu zwölf Monate zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden, sofern dieser Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18 und 21 von einem Ausländer besetzt werden darf. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. § 9 findet keine Anwendung.
(4) In den Fällen, in denen die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, oder für den Schulbesuch erteilt wurde, gilt § 16 Absatz 4 Satz 1 und 3 entsprechend. In den Fällen, in denen die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schüleraustausch erteilt wurde, gilt § 16 Absatz 4 Satz 3 entsprechend
§ 17 Aufenthaltsgesetz/ Sonstige Ausbildungszwecke
(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in die Aufenthaltserlaubnis zu übernehmen. § 16 Absatz 4 Satz 1 und 3 gilt entsprechend.
(2) Handelt es sich um eine qualifizierte Berufsausbildung, berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche.
(3) Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. § 9 findet keine Anwendung
§ 17a Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
(1) Einem Ausländer kann zum Zweck der Anerkennung seiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikation eine
Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Bildungsmaßnahme und einer sich daran anschließenden
Prüfung für die Dauer von bis zu 18 Monaten erteilt werden, wenn von einer nach den Regelungen des Bundes
oder der Länder für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle festgestellt wurde, dass
Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen
1.für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation oder
2.in einem im Inland reglementierten Beruf für die Erteilung der Befugnis zur Berufsausübung oder für die
Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
erforderlich sind.
Die Bildungsmaßnahme muss geeignet sein, dem Ausländer die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den
Berufszugang zu ermöglichen. Wird die Bildungsmaßnahme überwiegend betrieblich durchgeführt, setzt die
Erteilung voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung
nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme
ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung
durch die Bundesagentur für Arbeit sind in die Aufenthaltserlaubnis zu übernehmen.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer von der Bildungsmaßnahme unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche.
(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer zeitlich nicht eingeschränkten Beschäftigung, deren Anforderungen in einem engen Zusammenhang mit den in der späteren Beschäftigung verlangten berufsfachlichen Kenntnissen stehen, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine spätere Beschäftigung in dem anzuerkennenden oder von der beantragten Befugnis zur Berufsausübung oder von der beantragten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erfassten Beruf vorliegt, dieser Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf und die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in die Aufenthaltserlaubnis zu übernehmen.
(4) Nach der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation, der Erteilung der Befugnis zur Berufsausübung oder der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines der anerkannten Berufsqualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieser Zeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. § 9 findet keine Anwendung.
(5) Einem Ausländer kann zum Ablegen einer Prüfung zur Anerkennung seiner ausländischen Berufsqualifikation eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine spätere Beschäftigung in dem anzuerkennenden oder von der beantragten Befugnis zur Berufsausübung oder zum Führen der Berufsbezeichnung erfassten Beruf vorliegt, dieser Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf und die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in die Aufenthaltserlaubnis zu übernehmen. Die Absätze 2 bis 4 finden keine Anwendung.
Nachdem wir die folgenden Unterlagen vorbereitet haben:
(Defizit Bescheid) Bestätigungspapier aus der Landes Direktion (Defizit Bescheid) (nur Visa 17A)
Der Zeitraum für die Abgabe der Unterlagen dauert 4 Monate.
Eine Anmelde Bestätigung einer Sprache spezialisierten Institut, um Ärzte linguistisch und wissenschaftlich vorzubereiten, um die Prüfungsmodifikation zu überwinden. Dieses Institut ist ein Spezialinstitut, das darauf spezialisiert ist, Ärzte auf die theoretische und praktische Prüfung vorzubereiten, um die Approbation zu überwinden (nur Visa 17A, 16B, 17)
Ein Sperrkonto muss für den Arzt gerichtet werden. Das Konto des Klienten muss einen Betrag von mindestens 13.000 € haben. Nach Vorbereitung dieser Unterlagen werden diese bei der Botschaft eingereicht. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-4 Monate um eine Entscheidung über den Erhalt des Visums zu bekommen. (nur Visa 17A, 16B)
Folgende Unterlagen sind bei der Landesdirektion einzureichen:
1- Antragsformular- vollständig ausgefüllt
2- Reisepass- in beglaubigter Kopie
3-ärztliche Bescheinigung mit -Adresse des untersuchenden Arztes
- Aussage, dass Sie gesund sind, um den Beruf des Arztes auszuüben
- Bestätigung, des untersuchende Arztes nicht mit ihnen verwandt oder verschwägert zu sein
4-Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
5-Abschlusszeugnis der Universität im Original
6-Fächer- und Stundenübersicht/Nachweis des praktischen Jahres
7-personalisiertes thematisches Studienbuch mit Übersetzung: wenn von Ihnen gewünscht, durch einen Gutachter geprüft, ob Ihre medizinische Ausbildung in Syrien inhaltlich gleichwertig mit der medizinischen Ausbildung in Deutschland ist
8-Nachweise Ihrer bisherigen Tätigkeiten
9-Nachweise von Bildungsmaßnahmen
10-B1-Sprachzertifikat
11-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ärztekammer
12-Wir erstellen und senden eine Vollmacht und Erklärung die vom Arzt nur unterschrieben werden
13- Geburtsurkunde
14- Polizeiliche Führungszeugnis
Ein Übersetzer aus einem Drittstaat kann nur dann anerkannt werden, wenn die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland bestätigt, dass der Übersetzer von ihr anerkannt ist und er gegebenenfalls auf der Liste der Übersetzer der Botschaft geführt wird. Ansonsten werden nur Übersetzer anerkannt, die in Deutschland oder der Europäischen Union öffentlich bestellt und allgemein vereidigt oder ermächtigt wurden.
Unterlagen für die Botschaft
1- Kopie des Reisepasses
2-Abitur Zeugnis
3-Abschluss Zeugnis
4- Notenspiegel
5-Karton Abschluss Zeugnis
6-Defizit Bescheid
7-Anmeldung des Deutschkurses
8-Sperrkonto
9-Termin der deutschen Botschaft
10-Polio- Impfstoff
11- Lebenslauf
12- Applikation
13-Motivation schreiben
14-Zwei Pass-Fotos
15- Nachweise Ihrer bisherigen Tätigkeiten und Erfahrungen
17-Geburtsurkunde
18- Polizeiliche Führungszeugnis
Von den oben genannten Punkten (1-18), müssen 2 Kopien beglaubigt und ins Deutsche übersetzt werden.
130.000 Libanon-Pfund